Erhaltungsarbeiten
Bei der Burgruine Jagdburg handelt es sich um ein archäologisches Schutzobjekt. Daraus ergeht an die Eigentümerin die Erhaltungspflicht nach Denkmalpflegegesetz. Diese Pflichten fanden bei der Gründung der Stiftung ihren Niederschlag in der Stiftungsurkunde. Der Stiftungsrat steht deshalb in der Pflicht, diese Aufgabe wahrzunehmen.
Es ist kein Ansinnen des Stiftungsrates, die Burg baulich zu restaurieren bzw. irgendwelche Teile wieder aufzubauen. Einerseits ist das ursprüngliche Aussehen nicht genau bekannt und andererseits würde das die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung bei weitem übertreffen. Eine weitere Auflage besteht darin, dass die Stiftung die Ruine öffentlich zugänglich machen muss.
Ein Bericht zur Bestandesaufnahme des Archäologischen Dienstes im Auftrag der kantonalen Denkmalpfle wurde im Jahre 2011 erstellt und publiziert.
Die Baukommission der Stiftung hat in Zusammenarbeit mit Architekt Klaus Klopfenstein die dringend nötigen Massnahmen ausgearbeitet, damit die Ruinenmauern vor dem weiteren Zerfall gesichert werden können. Das Baubewilligungsverfaren dauerte über zwei Jahre, wobei total 10 Amtsstellen involviert waren. Der Gesamtbauentscheid wurde letztlich am 08.08.2019 von der Gemeinde Stocken-Höfen erteilt.
Die Umsetzung der notwendigen Erhaltungsmassnahmen haben Februar/März 2020 begonnen. Vorerst mit dem Ausholzen einzelner Bäume, welche die Ruinenmauern gefährden und dem Erstellen der Baustelle selbst. An den Ruinenmauern selbst kann nur während der Warmperiode, also Sommerhalbjahr gearbeitet werden. Dies ergibt sich aus dem Verwenden der Baustoffe, welche nach Mittelalterart hergestellt und verarbeitet werden müssen. Dies ist eine Auflage der Denkmalpflege. Somit werden sich die Arbeiten am Rechteckturm auf zwei Jahre erstrecken. 2022 wurde die Planung für die Sanierung der Zwinger-Mauern an die Hand genommen. Im Frühjahr 2023 konnten diese Arbeiten aufgenommen werden. Bis Ende Nov. 2023 gelang es, die notwendigen Arbeiten abzuschlissen.
Fotogalerie der Sanierungsarbeiten
Die Finanzierung der Erhaltungsarbeiten stellt für die Stiftung ein sehr grosses Unterfangen dar, welches sie bei weitem nicht selbst stemmen kann. Obschon der Bernische Lotteriefond, das Bundesamt für Kultur sowie der Archäologische Dienst des Kantons Bern eine Kostenübernahme zwischen 80 – 90% an die reinen Baukosten zusichern, bleiben für die Stiftung hohe Kosten übrig, welche nur durch Spendenbeiträge gedeckt werden können. –> siehe Donatorenliste
Werden Sie also Burgri(e)tter zu Stocken und helfen mit, die Ruine für unsere folgenden Generationen zu erhalten.
Letzte Aktualisierung: Woche 49 – Dezember 2024